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   BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74   

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BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74 (https://dejure.org/1975,706)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1975 - VI B 65.74 (https://dejure.org/1975,706)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1975 - VI B 65.74 (https://dejure.org/1975,706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74
    Die von der Beschwerde unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 98.64 - (vgl. auch die inhaltsgleiche Entscheidung BVerwGE 22, 160 [165]) aufgeworfene Rechtsfrage, ob die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts mit der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht vereinbar ist, bedarf ebenfalls keiner grundsätzlichen Klärung im Revisionsverfahren.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß der Dienstherr zur Konkretisierung der Fürsorgepflicht in der Gestalt von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften erlassen kann, die ungeachtet damit u.U. verbundener Härten generalisieren dürfen (vgl. besonders BVerwGE 27, 189 [193]), daß zwar in besonderen Fällen auch ein Zurückgreifen auf die allgemeinen Vorschriften über die Fürsorgepflicht geboten sein kann (BVerwGE 22, 160 [163 ff.]; 27, 189 [192 f.]), dies aber nur zulässig ist, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (BVerwGE 38, 134 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 24/68] [138]; neuerdings Beschluß vom 18. September 1974 - BVerwG VI B 39.74 -) Ob ein solcher das Zurückgreifen auf die Grundnorm der Fürsorgepflicht gebietender Ausnahmetatbestand gegeben ist, kann ebenfalls nur aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden.

    Abgesehen davon lag dieser Entscheidung - ebenso wie der Entscheidung BVerwGE 22, 160 und neuerdings der Entscheidung BVerwGE 45, 172 - ein wesentlich anderer Sachverhalt zugrunde.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74
    Die Auslegung der Nr. 4 a der Beihilfevorschriften - BhV - in der hier maßgebenden Fassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften vom 28. Februar 1967 (GMBl. S. 123) wirft im vorliegenden Streitfall keine grundsätzlichen Rechtsfragen auf, die im Revisionsverfahren im Interesse der Rechtseinheit oder der Weiterentwicklung des Rechts zu klären wären (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74
    Es kann schon zweifelhaft sein, ob das Beschwerdevorbringen insoweit dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt (vgl. dazu BVerwGE 31, 212 [217]), zumal auch nicht dargetan ist, daß der rechts- und sachkundige Kläger (hier: eine Behörde) in der Vorinstanz durch entsprechende Verfahrensanträge an der Aufklärung des Sachverhalts mitgewirkt hat (vgl. dazu BVerwGE 16, 241 [245]; 26, 30; Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG II C 26.71 -).
  • BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67

    Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß der Dienstherr zur Konkretisierung der Fürsorgepflicht in der Gestalt von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften erlassen kann, die ungeachtet damit u.U. verbundener Härten generalisieren dürfen (vgl. besonders BVerwGE 27, 189 [193]), daß zwar in besonderen Fällen auch ein Zurückgreifen auf die allgemeinen Vorschriften über die Fürsorgepflicht geboten sein kann (BVerwGE 22, 160 [163 ff.]; 27, 189 [192 f.]), dies aber nur zulässig ist, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (BVerwGE 38, 134 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 24/68] [138]; neuerdings Beschluß vom 18. September 1974 - BVerwG VI B 39.74 -) Ob ein solcher das Zurückgreifen auf die Grundnorm der Fürsorgepflicht gebietender Ausnahmetatbestand gegeben ist, kann ebenfalls nur aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden.
  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74
    Es kann schon zweifelhaft sein, ob das Beschwerdevorbringen insoweit dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt (vgl. dazu BVerwGE 31, 212 [217]), zumal auch nicht dargetan ist, daß der rechts- und sachkundige Kläger (hier: eine Behörde) in der Vorinstanz durch entsprechende Verfahrensanträge an der Aufklärung des Sachverhalts mitgewirkt hat (vgl. dazu BVerwGE 16, 241 [245]; 26, 30; Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG II C 26.71 -).
  • BVerwG, 30.05.1974 - II C 6.73

    Unmittelbare Ableitung eines Beihilfeanspruchs - Subsidiarität der Sozialhilfe -

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74
    Abgesehen davon lag dieser Entscheidung - ebenso wie der Entscheidung BVerwGE 22, 160 und neuerdings der Entscheidung BVerwGE 45, 172 - ein wesentlich anderer Sachverhalt zugrunde.
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 26.71

    Anspruch auf Versorgungsleistung - Begründung eines Berufssoldatenverhältnisses

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74
    Es kann schon zweifelhaft sein, ob das Beschwerdevorbringen insoweit dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt (vgl. dazu BVerwGE 31, 212 [217]), zumal auch nicht dargetan ist, daß der rechts- und sachkundige Kläger (hier: eine Behörde) in der Vorinstanz durch entsprechende Verfahrensanträge an der Aufklärung des Sachverhalts mitgewirkt hat (vgl. dazu BVerwGE 16, 241 [245]; 26, 30; Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG II C 26.71 -).
  • BVerwG, 18.01.1967 - VI C 82.63

    Rücknahme der Festsetzung von Versorgungsbezügen - Materielle Beweislast des

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74
    Es kann schon zweifelhaft sein, ob das Beschwerdevorbringen insoweit dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt (vgl. dazu BVerwGE 31, 212 [217]), zumal auch nicht dargetan ist, daß der rechts- und sachkundige Kläger (hier: eine Behörde) in der Vorinstanz durch entsprechende Verfahrensanträge an der Aufklärung des Sachverhalts mitgewirkt hat (vgl. dazu BVerwGE 16, 241 [245]; 26, 30; Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG II C 26.71 -).
  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 24.68

    Voraussetzungen der Schulbeihilfe nach dem Landesrecht in Niedersachsen - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß der Dienstherr zur Konkretisierung der Fürsorgepflicht in der Gestalt von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften erlassen kann, die ungeachtet damit u.U. verbundener Härten generalisieren dürfen (vgl. besonders BVerwGE 27, 189 [193]), daß zwar in besonderen Fällen auch ein Zurückgreifen auf die allgemeinen Vorschriften über die Fürsorgepflicht geboten sein kann (BVerwGE 22, 160 [163 ff.]; 27, 189 [192 f.]), dies aber nur zulässig ist, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (BVerwGE 38, 134 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 24/68] [138]; neuerdings Beschluß vom 18. September 1974 - BVerwG VI B 39.74 -) Ob ein solcher das Zurückgreifen auf die Grundnorm der Fürsorgepflicht gebietender Ausnahmetatbestand gegeben ist, kann ebenfalls nur aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden.
  • BVerwG, 18.09.1974 - VI B 39.74

    Erhöhung des Bemessungssatzes für eine beihilfeberechtigte Beamtin im Falle ihres

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß der Dienstherr zur Konkretisierung der Fürsorgepflicht in der Gestalt von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften erlassen kann, die ungeachtet damit u.U. verbundener Härten generalisieren dürfen (vgl. besonders BVerwGE 27, 189 [193]), daß zwar in besonderen Fällen auch ein Zurückgreifen auf die allgemeinen Vorschriften über die Fürsorgepflicht geboten sein kann (BVerwGE 22, 160 [163 ff.]; 27, 189 [192 f.]), dies aber nur zulässig ist, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (BVerwGE 38, 134 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 24/68] [138]; neuerdings Beschluß vom 18. September 1974 - BVerwG VI B 39.74 -) Ob ein solcher das Zurückgreifen auf die Grundnorm der Fürsorgepflicht gebietender Ausnahmetatbestand gegeben ist, kann ebenfalls nur aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden.
  • BVerwG, 05.12.1973 - VI B 80.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 20.01.1975 - II B 47.74

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 98.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Wegen dieses, im starken Maße Angemessenheitserwägungen unterliegenden ergänzenden Charakters der Beihilfe muß infolgedessen der Beamte und Versorgungsempfänger nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch gewisse Härten und Nachteile hinnehmen, die sich aus der - am Alimentationsgrundsatz orientierten - pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergeben und keine unzumutbare Belastung darstellen (BVerwGE 27, 189 [193]; 41, 101 [104];Beschluß vom 4. April 1975 - BVerwG 6 B 65.74 - [Buchholz 238.911 Nr. 5 BhV (F. 1975) Nr. 1]).".
  • VG Gelsenkirchen, 03.03.2006 - 3 K 1122/99

    Kürzung der Beihilfe um Kostendämpfungspauschale ist unzulässig

    BVerwG, Beschluss vom 04. April 1975 - VI B 65.74 - Buchholz, 238.911 Nr. 5 BhV Nr. 1; Urteil vom 20. Oktober 1976 - VI C 187.73 - BVerwGE 51, 193; Urteil vom 16. Dezember 1976 - VI C 24.71 - DÖD 1977, 55; Urteil vom 21. März 1979 - 6 C 25.76 - Buchholz, 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 20; Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 C 19.79 - BVerwGE 60, 212; Beschluss vom 26. Juli 1984 - 2 B 132.83 - DVBl. 84, 963; Beschluss vom 06. Februar 1998 - 2 B 13.98 -, juris WBRE 410004283.
  • BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71

    Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle

    Wegen dieses, im starken Maße Angemessenheitserwägungen unterliegenden ergänzenden Charakters der Beihilfe muß infolgedessen der Beamte und Versorgungsempfänger nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch gewisse Härten und Nachteile hinnehmen, die sich aus der - am Alimentationsgrundsatz orientierten - pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergeben und keine unzumutbare Belastung darstellen (BVerwGE 27, 189 [193]; 41, 101 [104]; Beschluß vom 4. April 1975 - BVerwG VI B 65.74 - [Buchholz 238.911 Nr. 5 BhV [F. 1975] Nr. 1]).
  • BVerwG, 16.06.1978 - 6 CB 50.78

    Inhaltliche Anforderungen an die Rüge der Verfahrensverletzung - Ordnungsgemäßer

    Dies ist aber nur zulässig, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (u.a. Beschluß vom 4. April 1975 - BVerwG 6 B 65.74 - [Buchholz 238.911 Nr. 5 BhV [F. 1975] Nr. 1] mit weiteren Nachweisen).
  • VG Gelsenkirchen, 10.11.2006 - 3 K 2162/06

    Kostendämpfungspauschale

    BVerwG, Beschluss vom 04. April 1975 - VI B 65.74 - Buchholz, 238.911 Nr. 5 BhV Nr. 1; Urteil vom 20. Oktober 1976 - VI C 187.73 - BVerwGE 51, 193; Urteil vom 16. Dezember 1976 - VI C 24.71 - DÖD 1977, 55; Urteil vom 21. März 1979 - 6 C 25.76 - Buchholz, 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 20; Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 C 19.79 - BVerwGE 60, 212; Beschluss vom 26. Juli 1984 - 2 B 132.83 - DVBl. 84, 963; Beschluss vom 06. Februar 1998 - 2 B 13.98 -, juris WBRE 410004283.
  • BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74

    Verfall des Resturlaubs bei fehlender rechtzeitiger Geltendmachung - Hinderung

    Auf die allgemeine Vorschrift des § 79 Satz 1 BBG und ihn entsprechende landesrechtliche Vorschriften kann allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. BVerwGE 38, 134 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 24/68] [138] sowie Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1974 - BVerwG VI B 39.74 - [Buchholz 235.16 § 18 LBesG Nds. Nr. 1] und vom 4. April 1975 - BVerwG VI B 65.74 - [Buchholz 238.911 Nr. 5 BhV Nr. 1]).
  • BVerwG, 24.07.1978 - 6 C 8.78

    Anspruch auf Erhöhung des Bemessungssatzes für Aufwendungen anlässlich einer

    Auf die allgemeine Fürsorgepflicht kann allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. u.a. BVerwGE 38, 134 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 24/68] [138] sowie Beschlüsse vom 18. September 1974 - BVerwG 6 B 39.74 - [Buchholz 235.16 § 18 LBesG Niedersachsen Nr. 1], vom 19. November 1974 - BVerwG 6 B 21.74 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 52] und vom 4. April 1975 - BVerwG 6 B 65.74 - [Buchholz 238.911 Nr. 5 BhV [F. 1975] Nr. 1]; Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 2 C 48.75 -).
  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 52.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Wegen dieses, im starken Maße Angemessenheitserwägungen unterliegenden ergänzenden Charakters der Beihilfe muß infolgedessen der Beamte und Versorgungsempfänger nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch gewisse Härten und Nachteile hinnehmen, die sich aus der - am Alimentationsgrundsatz orientierten - pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergeben und keine unzumutbare Belastung darstellen (BVerwGE 27, 189 [193]; 41, 101 [104]; Beschluß vom 4. April 1975 - BVerwG 6 B 65.74 - [Buchholz 238.911 Nr. 5 BhV (F. 1975) Nr. 1]).".
  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 48.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Wegen dieses, im starken Maße Angemessenheitserwägungen unterliegenden ergänzenden Charakters der Beihilfe muß infolgedessen der Beamte und Versorgungsempfänger nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch gewisse Härten und Nachteile hinnehmen, die sich aus der - am Alimentationsgrundsatz orientierten - pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergeben und keine unzumutbare Belastung darstellen (BVerwGE 27, 189 [193]; 41, 101 [104]; Beschluß vom 4. April 1975 - BVerwG 6 B 65.74 - [Buchholz 238.911 Nr. 5 BhV (F. 1975) Nr. 1]).".
  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 53.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Wegen dieses, im starken Maße Angemessenheitserwägungen unterliegenden ergänzenden Charakters der Beihilfe muß infolgedessen der Beamte und Versorgungsempfänger nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch gewisse Härten und Nachteile hinnehmen, die sich aus der - am Alimentationsgrundsatz orientierten - pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergeben und keine unzumutbare Belastung darstellen (BVerwGE 27, 189 [193]; 41, 101 [104]; Beschluß vom 4. April 1975 - BVerwG 6 B 65.74 - [Buchholz 238.911 Nr. 5 BhV (F. 1975) Nr. 1]).".
  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 54.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 47.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 26.01.1978 - 2 C 48.75

    Beihilfeanspruch auf Erstattung der Kosten für eine Familienhilfe - Bestimmung

  • BVerwG, 12.12.1977 - 6 B 27.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 31.08.1977 - 2 B 13.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.12.1980 - 6 B 36.80

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtssache - Rückgriff auf die

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.06.1976 - V A 1 16/74

    Anspruch eines Soldaten auf Gewährung eines Verpflegungszuschusses; Erfordernis

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